Logo Franz Hugel
Landwirtschaftliche Buchstelle
40 Jahre Jubiläum
  • Home
  • Leistungen
  • Aktuelles
  • Service
  • Jobs
  • Kontakt
  • <h2>Steuerberatung und Steuererklärung</h2>
  • <h2>Steuerberatung und Steuererklärung</h2>
  • <h2>Steuerberatung und Steuererklärung</h2>
  • <h2>Steuerberatung und Steuererklärung</h2>

News

Themen aus:

  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021

Themen für:

  • alle Steuerpflichtigen
  • die GmbH
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Immobilienbesitzer
  • Arbeitnehmer

So erreichen Sie uns

Franz Hugel, Steuerberater
Münchner Straße 93
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 9043-0
Telefax: 08024 9043-43
eMail: info@hugel-stb.de

News

Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten


Durch das Coronavirus entstehen beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten wurden daher verlängert.

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.3.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30.6.2021 zu gewähren. Darüber hinaus kann eine längstens bis zum 31.12.2021 dauernde Ratenzahlung vereinbart werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für (Anschluss-)Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen soll verzichtet werden.

Für Vollstreckungsschuldner, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, gilt, dass bis zum 30.6.2021 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden soll. Finanzämter können den Erlass der Säumniszuschläge im angegebenen Zeitraum durch Allgemeinverfügung regeln. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Für Anträge auf (Anschluss-)Stundung oder Vollstreckungsaufschub gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 08024 9043-0

© 2020 Franz Hugel - Steuerberater | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutz